Anforderungen an das Gebäude
Grundvoraussetzung ist der Effizienzhaus-40-Standard: Der Jahres-Primärenergiebedarf beträgt höchstens 40 % des Referenzgebäudes, und der Transmissionswärmeverlust unterschreitet die gesetzlichen Vorgaben deutlich. Für alle KFN-Vorhaben ist zudem ein Nachweis der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus zu führen (Quelle: kfw.de, Programme 297/298, Stand 2026).
Für die höhere Förderstufe (KFN mit QNG) muss das Gebäude zusätzlich das QNG-Siegel („Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“) erhalten. Damit sind schärfere Treibhausgas-Grenzwerte über den Lebenszyklus sowie weitere Nachhaltigkeitskriterien verbunden. Welche Detailanforderungen ein EH 40 erfüllt, führt die Seite Anforderungen aus.
Antragsweg über die Hausbank
KFN-Anträge werden über einen Finanzierungspartner gestellt, nicht direkt bei der KfW. Der Ablauf in Kürze: (1) Angebot eines förderfähigen Herstellers einholen und den EH-40-Nachweis vorbereiten, (2) Energieeffizienz-Experten einbinden, der die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellt, (3) Antrag über die Hausbank vor Vorhabensbeginn einreichen, (4) nach Zusage Bauvertrag unterschreiben. Wird zuerst der Vertrag geschlossen, gilt das Vorhaben als begonnen und der Antrag wird abgelehnt (Quelle: kfw.de, Stand 2026). Den kompletten Ablauf beschreibt die Seite Ablauf.