Die Programme kurz eingeordnet
KFN 297/298 — der Standardweg
Der Klimafreundliche Neubau ist 2026 der übliche Einstieg. Beide Programmnummern setzen das Effizienzhaus 40 samt Treibhausgas-Nachweis über den Lebenszyklus voraus (297 = Selbstnutzer, 298 = übrige Investoren); das zusätzliche QNG-Siegel hebt den Höchstbetrag von 100.000 € auf 150.000 € je Wohneinheit an (Quelle: kfw.de, Programme 297/298, Stand 2026). Details, Anforderungen und ein Rechenbeispiel zeigt die KFN-Detailseite.
WEF 300 — für Familien mit Kindern
Wohneigentum für Familien richtet sich an Haushalte mit mindestens einem Kind, an eine Einkommensgrenze gekoppelt und auf selbstgenutztes Erstwohneigentum begrenzt. Kredithöchstbeträge und Einkommensgrenzen staffeln sich nach Kinderzahl (Quelle: kfw.de, Programm 300, Stand 2026). Die genaue Staffelung finden Sie auf der WEF-Detailseite.
QNG-Bonus — Nachhaltigkeit als Hebel
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ist der Schlüssel zur höheren KFN-Stufe. Es bestätigt ökologische, ökonomische und soziokulturelle Qualität und wird über eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben (Quelle: qng.info, Stand 2026). Wie Sie QNG erreichen, erklärt die QNG-Seite.
Landesförderung — ergänzend prüfen
Nahezu jedes Bundesland fördert über seine Landesförderbank zusätzlich, teils als Zuschuss. Diese Mittel lassen sich häufig mit KfW-Krediten kombinieren. Einen Überblick über alle 16 Länder gibt die Landesförderungs-Seite.
Hinweis zur Abgrenzung: Diese Seiten behandeln ausschließlich die Neubau-Förderung. Sanierungsförderung (etwa BEG für den Bestand) und die Heizungsförderung im Bestand sind hier nicht Thema.