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Neubau-Förderung 2026: alle Programme im Überblick

KFN 297/298, WEF 300, QNG-Bonus und Landesprogramme — mit Konditionen, Höchstbeträgen, Voraussetzungen und Quelle. Zahlen zuerst, damit Sie Ihre Fördersumme realistisch einordnen.

Passendes Programm finden

Welche Programme gelten 2026 für den Effizienzhaus-Neubau?

Zentraler Baustein ist der Klimafreundliche Neubau (KFN): bis zu 100.000 € je Wohneinheit ohne QNG-Siegel, bis zu 150.000 € mit QNG-Siegel (Programm 297 für Selbstnutzer, 298 für übrige Investoren). Familien mit Kindern erhalten über Wohneigentum für Familien (WEF, Programm 300) je nach Konstellation bis zu 270.000 € zinsgünstiges Förderdarlehen (Richtwert). Landesförderbanken ergänzen mit eigenen Krediten und Zuschüssen (Quelle: kfw.de, Programme 297/298/300, Stand 2026). Alle KfW-Programme setzen den Effizienzhaus-40-Standard voraus; Anträge erfolgen vor Vorhabensbeginn über einen Finanzierungspartner.

Förderprogramme 2026 im Vergleich

Die Tabelle nennt Konditionen, Höchstbetrag, Kernvoraussetzung und Quelle je Programm. Details zu jedem Baustein finden Sie auf den verlinkten Unterseiten.

ProgrammKonditionenHöchstbetragVoraussetzungenQuelle
KFN — Klimafreundlicher Neubau (297/298) ohne QNGZum KFN-DetailZinsverbilligtes Darlehen, ohne QNG-Siegel (297 = Selbstnutzer, 298 = übrige Investoren)bis 100.000 € je WohneinheitEffizienzhaus 40 inkl. Treibhausgas-Nachweis (Lebenszyklus)kfw.de, Programme 297/298, Stand 2026
KFN — Klimafreundlicher Neubau (297/298) mit QNGZum KFN-DetailZinsverbilligtes Darlehen mit QNG-Nachhaltigkeitssiegelbis 150.000 € je WohneinheitEffizienzhaus 40 plus QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)kfw.de, Programme 297/298, Stand 2026
WEF — Wohneigentum für Familien (300)Zum WEF-DetailBesonders zinsverbilligtes Darlehen für Familienbis 270.000 € (Richtwert, je nach Kinderzahl/QNG)Mind. 1 Kind, Einkommensgrenze, Selbstnutzung, EH 40kfw.de, Programm 300, Stand 2026
QNG-Bonus (Nachhaltigkeitssiegel)Zum QNG-DetailZusatzbaustein, hebt KFN-Höchstbetrag auf 150.000 €+50.000 € Kreditrahmen ggü. Stufe ohne QNGZertifizierung über akkreditierte Stelle + Nachhaltigkeitsberatungkfw.de / qng.info, Stand 2026
LandesförderprogrammeZu den LändernKredite und/oder Zuschüsse der Landesförderbankenje Land unterschiedlich (Richtwert)regional; meist Einkommensgrenzen und SelbstnutzungLandesförderbanken, Stand 2026

Stand 2026, ohne Gewähr. Verbindlich sind die tagesaktuellen Bedingungen der KfW und der jeweiligen Landesförderbanken.

Die Programme kurz eingeordnet

KFN 297/298 — der Standardweg

Der Klimafreundliche Neubau ist 2026 der übliche Einstieg. Beide Programmnummern setzen das Effizienzhaus 40 samt Treibhausgas-Nachweis über den Lebenszyklus voraus (297 = Selbstnutzer, 298 = übrige Investoren); das zusätzliche QNG-Siegel hebt den Höchstbetrag von 100.000 € auf 150.000 € je Wohneinheit an (Quelle: kfw.de, Programme 297/298, Stand 2026). Details, Anforderungen und ein Rechenbeispiel zeigt die KFN-Detailseite.

WEF 300 — für Familien mit Kindern

Wohneigentum für Familien richtet sich an Haushalte mit mindestens einem Kind, an eine Einkommensgrenze gekoppelt und auf selbstgenutztes Erstwohneigentum begrenzt. Kredithöchstbeträge und Einkommensgrenzen staffeln sich nach Kinderzahl (Quelle: kfw.de, Programm 300, Stand 2026). Die genaue Staffelung finden Sie auf der WEF-Detailseite.

QNG-Bonus — Nachhaltigkeit als Hebel

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ist der Schlüssel zur höheren KFN-Stufe. Es bestätigt ökologische, ökonomische und soziokulturelle Qualität und wird über eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben (Quelle: qng.info, Stand 2026). Wie Sie QNG erreichen, erklärt die QNG-Seite.

Landesförderung — ergänzend prüfen

Nahezu jedes Bundesland fördert über seine Landesförderbank zusätzlich, teils als Zuschuss. Diese Mittel lassen sich häufig mit KfW-Krediten kombinieren. Einen Überblick über alle 16 Länder gibt die Landesförderungs-Seite.

Hinweis zur Abgrenzung: Diese Seiten behandeln ausschließlich die Neubau-Förderung. Sanierungsförderung (etwa BEG für den Bestand) und die Heizungsförderung im Bestand sind hier nicht Thema.

Häufige Fragen zu den Neubau-Förderprogrammen 2026

Die wichtigsten Fragen zu KFN 297/298, WEF 300, QNG und Landesförderung — mit Quellenangabe und Stand 2026.

Welche Förderprogramme gibt es 2026 für den Neubau eines Effizienzhauses?
Die Basis bildet das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) mit den Nummern 297 (private Selbstnutzung) und 298 (übrige Investoren); ohne QNG-Siegel gibt es bis zu 100.000 €, mit QNG bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Ergänzend fördert das Programm Wohneigentum für Familien (WEF, Nr. 300) Haushalte mit Kindern besonders zinsgünstig. Hinzu kommen QNG als Zusatzbaustein sowie Landesförderprogramme der jeweiligen Landesförderbanken (Quelle: kfw.de, Programme 297/298/300, Stand 2026). Alle Programme setzen mindestens den Effizienzhaus-40-Standard voraus.
Lassen sich KFN (297/298) und WEF (300) kombinieren?
Nein, nicht für dasselbe Vorhaben. Für einen Neubau wählen Sie eines der beiden Kreditprogramme: WEF 300 ist zinslich günstiger, setzt aber Familienstatus und Einkommensgrenze voraus; wer die Kriterien nicht erfüllt, prüft KFN 297/298 (Quelle: kfw.de, Programme 297/298/300, Stand 2026). Kombinierbar sind beide dagegen mit Landes- und Kommunalprogrammen sowie dem Bankdarlehen — die Aufteilung klärt der Finanzierungspartner.
Sind die KfW-Neubauprogramme Zuschüsse oder Kredite?
Die KfW-Neubauprogramme KFN (297/298) und WEF (300) sind zinsverbilligte Förderdarlehen, keine direkten Zuschüsse. Der Vorteil entsteht durch den gegenüber dem freien Marktzins niedrigeren Sollzins über die Zinsbindung (Quelle: kfw.de, Stand 2026). Direkte Zuschüsse finden sich dagegen bei einzelnen Landes- und Kommunalprogrammen.
Wie hoch ist die maximale Förderung beim Neubau insgesamt?
Über KFN (297/298) sind je nach Stufe bis zu 100.000 € (ohne QNG) bzw. 150.000 € (mit QNG) je Wohneinheit möglich; über WEF 300 je nach Kinderzahl und QNG bis zu 270.000 € (Richtwert-Spanne, Quelle: kfw.de, Programme 297/298/300, Stand 2026). Die tatsächlich abrufbare Summe hängt von Programm, Konstellation und Kombinierbarkeit ab.
Wo und wann stelle ich den Förderantrag?
Grundsätzlich vor Vorhabensbeginn — also vor Abschluss von Liefer-, Leistungs- oder Kaufverträgen. Der Antrag läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse oder Vermittler). Landesprogramme werden über die jeweilige Landesförderbank beantragt (Quelle: kfw.de, Stand 2026).
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