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KfW-Programm 300

Wohneigentum für Familien (WEF 300) im Detail

Für Familien mit Kindern: besonders zinsgünstiges Förderdarlehen, je nach Konstellation bis zu 270.000 € (Richtwert). Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge nach Kinderzahl im Detail.

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Was fördert WEF 300 — und wer bekommt es?

Wohneigentum für Familien ist ein besonders zinsgünstiges KfW-Darlehen für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, die selbstgenutztes Erstwohneigentum als Effizienzhaus 40 neu bauen oder erstmals erwerben. Die Einkommensgrenze beginnt bei 90.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei einem Kind und steigt um 10.000 € je weiterem Kind. Der Kredithöchstbetrag staffelt sich nach Kinderzahl und QNG-Status und reicht bis zu 270.000 € (Richtwert, Quelle: kfw.de, Programm 300, Stand 2026).

Einkommensgrenzen nach Kinderzahl

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen (Durchschnitt der beiden letzten verfügbaren Jahre). Basis sind 90.000 € bei einem Kind, plus 10.000 € je weiterem Kind.

Kinder im HaushaltEinkommensgrenze (zu versteuern)
1 Kind90.000 €
2 Kinder100.000 €
3 Kinder110.000 €
4 Kinder120.000 €
je weiteres Kind+10.000 €

Quelle: kfw.de, Programm 300, Stand 2026.

Kredithöchstbeträge nach Kinderzahl und Stufe

Der Rahmen steigt mit der Kinderzahl und noch einmal mit erreichtem QNG-Siegel. Die folgenden Werte sind Richtwert-Spannen; verbindlich ist die tagesaktuelle KfW-Angabe.

KinderzahlEH 40 ohne QNGEH 40 mit QNG
1–2 Kinderbis 170.000 € (Richtwert)bis 220.000 € (Richtwert)
3–4 Kinderbis 200.000 € (Richtwert)bis 250.000 € (Richtwert)
5+ Kinderbis 220.000 € (Richtwert)bis 270.000 € (Richtwert)

Richtwerte, Quelle: kfw.de, Programm 300, Stand 2026. Die höchste Stufe erreicht je nach Konstellation bis zu 270.000 €. Verbindliche Konditionen: KfW — Wohneigentum für Familien.

Voraussetzungen im Überblick

WEF 300 knüpft an mehrere Bedingungen gleichzeitig: (1) mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, (2) Einhaltung der einkommensabhängigen Grenze, (3) selbstgenutztes Wohneigentum — keine Vermietung, kein Zweitwohnsitz, (4) kein weiteres Wohneigentum zum Antragszeitpunkt, (5) mindestens Effizienzhaus-40-Standard, für den höheren Rahmen zusätzlich das QNG-Siegel (Quelle: kfw.de, Programm 300, Stand 2026).

Der Antrag wird — wie bei allen KfW-Neubauprogrammen — vor Vorhabensbeginn über einen Finanzierungspartner gestellt. Wie sich WEF mit dem Klimafreundlichen Neubau verbinden lässt, zeigt die Seite KFN 297/298. Ob sich die höhere QNG-Stufe für Ihre Familie rechnet, ordnet die Seite Lohnt sich KfW 40? ein.

Häufige Fragen zu WEF 300

Antworten zu Einkommensgrenzen, Kredithöchstbeträgen und Voraussetzungen beim Programm Wohneigentum für Familien — mit Quelle und Stand 2026.

Wer ist beim Programm Wohneigentum für Familien (WEF 300) antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, die selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen oder erstmals erwerben und die Einkommensgrenze einhalten. Zusätzlich darf kein weiteres Wohneigentum vorhanden sein (Quelle: kfw.de, Programm 300, Stand 2026).
Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei WEF 300?
Die Grenze für das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 90.000 € bei einem Kind und steigt um 10.000 € je weiterem Kind (Quelle: kfw.de, Programm 300, Stand 2026). Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der beiden letzten verfügbaren Jahre.
Wie hoch ist der Kredit bei WEF 300?
Der Kredithöchstbetrag staffelt sich nach Kinderzahl und danach, ob das Gebäude ein QNG-Siegel erhält. Je nach Konstellation sind bis zu 270.000 € zinsgünstiges Förderdarlehen möglich (Richtwert, Quelle: kfw.de, Programm 300, Stand 2026). Die genaue Staffelung finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite.
Muss das Haus selbst bewohnt werden?
Ja. WEF 300 fördert ausschließlich selbstgenutztes Wohneigentum. Eine Vermietung oder Nutzung als Zweitwohnsitz ist ausgeschlossen; außerdem darf zum Zeitpunkt des Antrags kein weiteres Wohneigentum vorhanden sein (Quelle: kfw.de, Programm 300, Stand 2026).
Welchen energetischen Standard muss das Haus erfüllen?
Gefördert werden nur Effizienzhäuser der Stufe 40. Für den höheren Kredithöchstbetrag ist zusätzlich das QNG-Siegel erforderlich (Quelle: kfw.de, Programm 300, Stand 2026). Damit entspricht der energetische Anspruch dem der KFN-Programme.
Lässt sich WEF 300 mit KFN 297/298 kombinieren?
Nein, für dasselbe Neubauvorhaben schließen sich WEF 300 und KFN 297/298 aus — Sie wählen das Programm, dessen Voraussetzungen Sie erfüllen. WEF ist zinslich günstiger, setzt aber mindestens ein Kind im Haushalt und die Einkommensgrenze voraus (Quelle: kfw.de, Programme 297/298/300, Stand 2026). Kombinierbar bleibt WEF mit Landesprogrammen und dem ergänzenden Bankdarlehen.
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