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KfW-40-Förderung: der Ablauf in 7 Schritten

Von der Budgetplanung bis zum Nachweis nach Fertigstellung — mit der einen Regel, an der alles hängt: Der Antrag muss vor Baubeginn stehen.

Antrag VOR Baubeginn — sonst ist die Förderung verloren

Die KfW fördert nur Vorhaben, die bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Bereits der Abschluss eines Bau- oder Liefervertrags gilt als Beginn. Unterschreiben Sie den Vertrag deshalb erst nach der Förderzusage — nicht vorher (Quelle: kfw.de, Programm 297/298, Stand 2026).

Die 7 Schritte im Detail

  1. 1

    Budget- und Förder-Check

    Gesamtkosten, Eigenkapital und mögliche Programme (KFN 297/298, WEF 300, Landes- und Kommunalförderung) klären. So wissen Sie früh, welcher Förderrahmen realistisch ist.

  2. 2

    Energieeffizienz-Experten einbinden

    Einen gelisteten Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste beauftragen. Er plant den EH40-Nachweis und erstellt später die Bestätigung zum Antrag (BzA).

  3. 3

    Anbieter wählen — mit EH40-Zusage

    Angebote vergleichen und einen Anbieter wählen, der den Effizienzhaus-40-Standard vertraglich zusichert. Noch keine Unterschrift — der Vertrag wartet auf die Förderzusage.

  4. 4

    BzA erstellen lassen

    Der Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Sie ist die Voraussetzung für den KfW-Antrag und belegt, dass das Vorhaben den EH40-Standard erreichen wird.

  5. 5

    Antrag über Hausbank/Finanzierungspartner

    Die KfW-Förderung wird über Ihre Bank, Sparkasse oder einen Vermittler beantragt — nie direkt bei der KfW. Der Partner reicht den Antrag samt BzA ein.

  6. 6

    Zusage abwarten — dann Vertrag & Baubeginn

    Erst nach Erhalt der Förderzusage den Bauvertrag unterschreiben und mit dem Bau beginnen. Vorheriges Handeln führt zur Ablehnung des Antrags.

  7. 7

    Nachweis (BnD) nach Fertigstellung

    Nach Abschluss des Baus liefert der Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie belegt den erreichten Standard und ist Voraussetzung für die endgültige Förderauszahlung.

Vertiefung zu den einzelnen Schritten

Welche technischen Grenzwerte Ihr Haus im Schritt „EH40-Zusage“ erfüllen muss, lesen Sie unter EH40-Anforderungen. Die Aufgaben des Experten in Schritt 2 und 4 erklärt die Seite Energieeffizienz-Experte & Nachweis. Welche Programme Sie in Schritt 1 prüfen sollten, zeigt die Übersicht der Förderprogramme. Über KFN (297/298) und WEF 300 sind je nach Konstellation bis zu 270.000 € zinsgünstiges Förderdarlehen möglich (Stand 2026, Spanne je nach QNG und Kinderzahl).

Die typischen Stolperfallen und was sie kosten, haben wir gesondert unter Die teuersten Förderfehler zusammengestellt. Wie sich mehrere Fördertöpfe sinnvoll stapeln lassen, steht unter Förderungen kombinieren. Verbindlich bleiben stets die aktuellen Bedingungen der KfW.

Häufige Fragen zum Förderablauf

Antworten zu Antragszeitpunkt, Finanzierungspartner, Experte und Nachweis (Stand 2026).

Warum muss der Förderantrag vor Baubeginn gestellt werden?
Die KfW fördert nur Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer-, Leistungs- oder Bauvertrags. Wird der Vertrag vor dem Antrag unterschrieben, gilt das Vorhaben als begonnen und der Antrag wird abgelehnt — die Förderung ist dann unwiderruflich verloren (Quelle: kfw.de, Programm 297/298, Stand 2026).
Beantrage ich die KfW-Förderung direkt bei der KfW?
Nein. Die KfW-Neubauförderung wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über einen Finanzierungspartner — Ihre Hausbank, Sparkasse oder einen Vermittler. Dieser leitet den Antrag an die KfW weiter und wickelt später die Auszahlung ab. Deshalb müssen Bank und Finanzierung frühzeitig feststehen (Quelle: kfw.de, Stand 2026).
Wann brauche ich den Energieeffizienz-Experten?
Möglichst früh: Der Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA), die für den KfW-Antrag zwingend erforderlich ist. Sie sollten ihn also einbinden, bevor der Antrag über die Bank läuft — und lange bevor ein Bauvertrag unterschrieben wird. Nach Fertigstellung liefert er die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die endgültige Auszahlung.
Wie lange dauert es bis zur Förderzusage?
Das hängt vom Finanzierungspartner und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Als grober Richtwert sollten Sie mehrere Wochen zwischen Antragstellung und Zusage einplanen. Wichtig: Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie den Bauvertrag unterschreiben und mit dem Bau beginnen — vorheriges Handeln gefährdet die Förderung.
Kann ich schon vor der Zusage planen und Angebote einholen?
Ja. Planung, Angebotsvergleich, Grundstückskauf-Vorbereitung und Gespräche mit Anbietern sind unbedenklich, solange kein verbindlicher Bau- oder Liefervertrag geschlossen wird. Nur der verbindliche Vertragsabschluss und der Baustart müssen bis zur Förderzusage warten (Quelle: kfw.de, Stand 2026).
Was passiert, wenn das Haus die EH40-Vorgabe am Ende knapp verfehlt?
Deshalb ist die Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten so wichtig: Er prüft während der Ausführung, ob der Standard eingehalten wird, und kann rechtzeitig gegensteuern. Wird der zugesagte Standard in der Bestätigung nach Durchführung nicht bestätigt, kann die Förderung entfallen. Eine vertraglich fixierte EH40-Zusage des Anbieters schützt zusätzlich.

Mit Schritt 1 starten: Budget und Förderung klären

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