Landesförderung in Rheinland-Pfalz
Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die ISB (Investitions- und Strukturbank RLP). Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.
Zur ISB (Investitions- und Strukturbank RLP)Programme der ISB (Investitions- und Strukturbank RLP)
| Programm | Zielgruppe | Art | Konditionen | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (710) | Bauherren und Käufer selbstgenutzten Wohneigentums in Rheinland-Pfalz (Quelle: ISB, Stand 01/2026) | Darlehen (Quelle: ISB, Stand 01/2026) | TODO: Wert eintragen | ISB (Investitions- und Strukturbank RLP) (Stand 01/2026) |
Kombination mit der KfW-Förderung
Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

