Zum Inhalt springen
Landesförderung

Landesförderung in Rheinland-Pfalz

Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die ISB (Investitions- und Strukturbank RLP). Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.

Zur ISB (Investitions- und Strukturbank RLP)

Programme der ISB (Investitions- und Strukturbank RLP)

Landesprogramme in Rheinland-Pfalz (Angaben laut Förderbank, Stand siehe je Programm)
ProgrammZielgruppeArtKonditionenQuelle
ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (710)Bauherren und Käufer selbstgenutzten Wohneigentums in Rheinland-Pfalz (Quelle: ISB, Stand 01/2026)Darlehen (Quelle: ISB, Stand 01/2026)TODO: Wert eintragenISB (Investitions- und Strukturbank RLP) (Stand 01/2026)

Kombination mit der KfW-Förderung

Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

TÜV Rheinland ZERTIFIZIERT – geprüfte Qualifikation, ID 0000038136

Persönliche Qualifikation unseres Sachverständigen

Nachgewiesene Fachkompetenz

An Ihrer Seite: das Expertenteam von kfw40fertighaus.de

Ihr TÜV-zertifizierter Fachmann rund um Fertighaus-Preise

  • TÜV Rheinland geprüfte Qualifikation
  • Herstellerunabhängige Begleitung
  • Zertifizierter Sachverständiger
Experten kennenlernen