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Landesförderung

Landesförderung in Saarland

Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die SIKB (Saarländische Investitionskreditbank). Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.

Zur SIKB (Saarländische Investitionskreditbank)

Programme der SIKB (Saarländische Investitionskreditbank)

Landesprogramme in Saarland (Angaben laut Förderbank, Stand siehe je Programm)
ProgrammZielgruppeArtKonditionenQuelle
Saarländische Wohnraumförderung – EigentumsförderungTODO: Wert eintragenKreditförderung (Darlehen) (Quelle: SIKB, Stand 06/2026)TODO: Wert eintragenSIKB (Saarländische Investitionskreditbank) (Stand 06/2026)

Kombination mit der KfW-Förderung

Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

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