Landesförderung in Saarland
Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die SIKB (Saarländische Investitionskreditbank). Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.
Zur SIKB (Saarländische Investitionskreditbank)Programme der SIKB (Saarländische Investitionskreditbank)
| Programm | Zielgruppe | Art | Konditionen | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Saarländische Wohnraumförderung – Eigentumsförderung | TODO: Wert eintragen | Kreditförderung (Darlehen) (Quelle: SIKB, Stand 06/2026) | TODO: Wert eintragen | SIKB (Saarländische Investitionskreditbank) (Stand 06/2026) |
Kombination mit der KfW-Förderung
Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

