Landesförderung in Nordrhein-Westfalen
Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die NRW.Bank. Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.
Zur NRW.BankProgramme der NRW.Bank
| Programm | Zielgruppe | Art | Konditionen | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| NRW.BANK.Wohneigentum | Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen, z. B. Einpersonenhaushalte bis 75.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen (Quelle: NRW.BANK, Stand 2026) | Förderdarlehen (Quelle: NRW.BANK, Stand 2026) | TODO: Wert eintragen | NRW.Bank (Stand 2026) |
| NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen | Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder erwerben (Quelle: NRW.BANK, Stand 2026) | Förderdarlehen (Quelle: NRW.BANK, Stand 2026) | TODO: Wert eintragen | NRW.Bank (Stand 2026) |
Kombination mit der KfW-Förderung
Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

