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Landesförderung

Landesförderung in Nordrhein-Westfalen

Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die NRW.Bank. Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.

Zur NRW.Bank

Programme der NRW.Bank

Landesprogramme in Nordrhein-Westfalen (Angaben laut Förderbank, Stand siehe je Programm)
ProgrammZielgruppeArtKonditionenQuelle
NRW.BANK.WohneigentumHaushalte innerhalb der Einkommensgrenzen, z. B. Einpersonenhaushalte bis 75.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen (Quelle: NRW.BANK, Stand 2026)Förderdarlehen (Quelle: NRW.BANK, Stand 2026)TODO: Wert eintragenNRW.Bank (Stand 2026)
NRW.BANK.Nachhaltig WohnenPrivatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder erwerben (Quelle: NRW.BANK, Stand 2026)Förderdarlehen (Quelle: NRW.BANK, Stand 2026)TODO: Wert eintragenNRW.Bank (Stand 2026)

Kombination mit der KfW-Förderung

Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

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