Landesförderung in Hessen
Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die WIBank. Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.
Zur WIBankProgramme der WIBank
| Programm | Zielgruppe | Art | Konditionen | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie) | Haushalte, die in Hessen eine selbstgenutzte Immobilie neu bauen (Quelle: WIBank, Stand 2026) | Zinsverbilligtes Darlehen mit nachrangigem Grundbucheintrag (Quelle: WIBank, Stand 2026) | Zinssatz 1,60 % (effektiv 1,71 %), 20 Jahre Zinsfestschreibung (Quelle: WIBank, Stand 2026) | WIBank (Stand 2026) |
Kombination mit der KfW-Förderung
Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

