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Landesförderung

Landesförderung in Hessen

Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die WIBank. Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.

Zur WIBank

Programme der WIBank

Landesprogramme in Hessen (Angaben laut Förderbank, Stand siehe je Programm)
ProgrammZielgruppeArtKonditionenQuelle
Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie)Haushalte, die in Hessen eine selbstgenutzte Immobilie neu bauen (Quelle: WIBank, Stand 2026)Zinsverbilligtes Darlehen mit nachrangigem Grundbucheintrag (Quelle: WIBank, Stand 2026)Zinssatz 1,60 % (effektiv 1,71 %), 20 Jahre Zinsfestschreibung (Quelle: WIBank, Stand 2026)WIBank (Stand 2026)

Kombination mit der KfW-Förderung

Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

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