Landesförderung in Berlin
Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die IBB (Investitionsbank Berlin). Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.
Zur IBB (Investitionsbank Berlin)Programme der IBB (Investitionsbank Berlin)
| Programm | Zielgruppe | Art | Konditionen | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| KfW-Wohneigentumsprogramm (Durchleitung über die IBB) | Zukünftige Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohneigentum in Berlin zur Selbstnutzung bauen oder erwerben (Quelle: IBB, Stand 2026) | Förderdarlehen (Quelle: IBB, Stand 2026) | TODO: Wert eintragen | IBB (Investitionsbank Berlin) (Stand 2026) |
Kombination mit der KfW-Förderung
Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

