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Landesförderung

Landesförderung in Berlin

Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die IBB (Investitionsbank Berlin). Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.

Zur IBB (Investitionsbank Berlin)

Programme der IBB (Investitionsbank Berlin)

Landesprogramme in Berlin (Angaben laut Förderbank, Stand siehe je Programm)
ProgrammZielgruppeArtKonditionenQuelle
KfW-Wohneigentumsprogramm (Durchleitung über die IBB)Zukünftige Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohneigentum in Berlin zur Selbstnutzung bauen oder erwerben (Quelle: IBB, Stand 2026)Förderdarlehen (Quelle: IBB, Stand 2026)TODO: Wert eintragenIBB (Investitionsbank Berlin) (Stand 2026)

Kombination mit der KfW-Förderung

Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

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