Landesförderung in Bayern
Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die BayernLabo. Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.
Zur BayernLaboProgramme der BayernLabo
| Programm | Zielgruppe | Art | Konditionen | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum | Haushalte, insbesondere Familien, die selbstgenutzten Eigenwohnraum in Bayern schaffen oder erwerben (Quelle: BayernLabo, Stand 05/2026) | Zinsverbilligtes Darlehen (Quelle: BayernLabo, Stand 05/2026) | TODO: Wert eintragen | BayernLabo (Stand 05/2026) |
Kombination mit der KfW-Förderung
Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

