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Landesförderung

Landesförderung in Bayern

Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die BayernLabo. Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.

Zur BayernLabo

Programme der BayernLabo

Landesprogramme in Bayern (Angaben laut Förderbank, Stand siehe je Programm)
ProgrammZielgruppeArtKonditionenQuelle
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von EigenwohnraumHaushalte, insbesondere Familien, die selbstgenutzten Eigenwohnraum in Bayern schaffen oder erwerben (Quelle: BayernLabo, Stand 05/2026)Zinsverbilligtes Darlehen (Quelle: BayernLabo, Stand 05/2026)TODO: Wert eintragenBayernLabo (Stand 05/2026)

Kombination mit der KfW-Förderung

Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

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