Landesförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die LFI / Landesförderinstitut M-V. Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.
Zur LFI / Landesförderinstitut M-VProgramme der LFI / Landesförderinstitut M-V
| Programm | Zielgruppe | Art | Konditionen | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Wohnungsbau Sozial | Bauherren belegungsgebundener Mietwohnungen (sozialer Wohnungsneubau); ein eigenes Landesdarlehen für den selbstgenutzten Neubau nennt die Förderbank aktuell nicht (Quelle: LFI M-V, Stand 2026) | Zinsgünstiges Darlehen / Zuschuss (Quelle: LFI M-V, Stand 2026) | TODO: Wert eintragen | LFI / Landesförderinstitut M-V (Stand 2026) |
Kombination mit der KfW-Förderung
Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

