Landesförderung in Schleswig-Holstein
Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein). Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.
Zur IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein)Programme der IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein)
| Programm | Zielgruppe | Art | Konditionen | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| IB.SH Immo Eigentum | Privatpersonen beim Bau oder Kauf selbstgenutzter Wohnimmobilien in Schleswig-Holstein (Quelle: IB.SH, Stand 2026) | Darlehen (Quelle: IB.SH, Stand 2026) | TODO: Wert eintragen | IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) (Stand 2026) |
Kombination mit der KfW-Förderung
Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

