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Landesförderung

Landesförderung in Niedersachsen

Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die NBank. Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.

Zur NBank

Programme der NBank

Landesprogramme in Niedersachsen (Angaben laut Förderbank, Stand siehe je Programm)
ProgrammZielgruppeArtKonditionenQuelle
Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)Haushalte, die in Niedersachsen selbst genutztes Wohneigentum schaffen oder erwerben (Quelle: NBank, Stand 07/2026)Förderdarlehen (Quelle: NBank, Stand 07/2026)TODO: Wert eintragenNBank (Stand 07/2026)

Kombination mit der KfW-Förderung

Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

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