Landesförderung in Brandenburg
Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg). Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.
Zur ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)Programme der ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)
| Programm | Zielgruppe | Art | Konditionen | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau | Haushalte, die in Brandenburg selbst genutztes Wohneigentum bilden (Quelle: ILB, Stand 2026) | Zuschüsse und zinsfreie Darlehen (Quelle: ILB, Stand 2026) | TODO: Wert eintragen | ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) (Stand 2026) |
Kombination mit der KfW-Förderung
Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

