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Landesförderung

Landesförderung in Brandenburg

Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg). Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.

Zur ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)

Programme der ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)

Landesprogramme in Brandenburg (Angaben laut Förderbank, Stand siehe je Programm)
ProgrammZielgruppeArtKonditionenQuelle
Wohneigentum – Erwerb, Neubau und AusbauHaushalte, die in Brandenburg selbst genutztes Wohneigentum bilden (Quelle: ILB, Stand 2026)Zuschüsse und zinsfreie Darlehen (Quelle: ILB, Stand 2026)TODO: Wert eintragenILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) (Stand 2026)

Kombination mit der KfW-Förderung

Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

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