Was ist kumulierbar?
Der Grundsatz lautet: unterschiedliche Fördergegenstände dürfen kombiniert werden, dieselbe Kostenposition nicht doppelt. Achtung: KFN (297/298) und WEF 300 schließen sich für dasselbe Vorhaben gegenseitig aus — Sie wählen eines der beiden KfW-Programme; ergänzend kommen Landesprogramme (anderer Gegenstand, je nach Kumulierungsregel der Landesbank) und kommunale Zuschüsse für Einzelmaßnahmen hinzu. Je nach Programm sind bis zu 150.000 € (KFN mit QNG) bzw. bis zu 270.000 € (WEF) zinsgünstiges Förderdarlehen möglich (Stand 2026, Spanne je nach QNG und Kinderzahl). Maßgeblich sind die Beihilferegeln und die Bedingungen der jeweiligen Landesbank.

