Welche Unterlagen brauchen Sie?
Kurzantwort: Für den Hausverkauf brauchen Sie vor allem Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung, Nachweise zu Modernisierungen und den Energieausweis. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung und Versammlungsprotokolle hinzu. Stellen Sie diese Dokumente zusammen, bevor Sie vermarkten — das schafft Vertrauen und beschleunigt den Notartermin.
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Alle Unterlagen zum Abhaken für Ihren Hausverkauf.
Zur Einordnung: kfw40fertighaus.de verkauft nicht selbst und schaltet keine Inserate. Wir vermitteln auf Wunsch geprüfte Ansprechpartner (z. B. Makler in Ihrer Region) und begleiten Sie mit unabhängigen Ratgebern — kostenlos und unverbindlich.
Checkliste: Unterlage, Woher und Hinweis
| Unterlage | Woher | Hinweis |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Grundbuchamt (Amtsgericht) | Zeigt Eigentümer, Belastungen und Rechte. Für den Notar zwingend erforderlich. |
| Flurkarte / Liegenschaftskarte | Katasteramt oder Vermessungsamt | Belegt Lage und Grenzen des Grundstücks. |
| Grundriss und Baupläne | Bauakte, Architekt oder Bauamt | Wichtig für Interessenten und die Wohnflächenberechnung. |
| Wohn- und Nutzflächenberechnung | Bauunterlagen oder Fachbüro | Grundlage für Preisangabe und Vergleichbarkeit. |
| Energieausweis | Energieberater oder Aussteller | Pflicht bereits zur Besichtigung, Kennwerte gehören ins Exposé. |
| Baubeschreibung | Bauakte oder Bauträger | Dokumentiert Bauweise, Materialien und Ausstattung. |
| Nachweise zu Modernisierungen | Eigene Rechnungen und Belege | Erhöhen die Glaubwürdigkeit von Zustand und Preis. |
| Teilungserklärung (bei Eigentumswohnung) | Verwaltung oder Grundbuchamt | Regelt Sondereigentum und Gemeinschaftsflächen. |
| Protokolle der Eigentümerversammlung | Hausverwaltung | Zeigen anstehende Beschlüsse und Rücklagen. |
| Grundsteuerbescheid und Nebenkosten | Finanzamt, eigene Abrechnungen | Geben Käufern Planungssicherheit zu laufenden Kosten. |
Weitere Vorlagen und Listen für Ihr Vorhaben finden Sie in unserer Übersicht der Checklisten.
Energieausweis: Pflicht schon zur Besichtigung
Der Energieausweis nimmt eine Sonderstellung ein: Er ist beim Verkauf Pflicht und muss Interessenten unaufgefordert bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Die wichtigsten energetischen Kennwerte gehören zudem in jede Immobilienanzeige. Es gibt zwei Varianten — den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis; welcher zulässig ist, hängt vom Gebäude ab.
Fehlt der Ausweis, ist er abgelaufen oder unvollständig, kann das in Grundzügen ein Bußgeld nach sich ziehen. Planen Sie die Ausstellung deshalb früh ein, denn ein Bedarfsausweis benötigt eine Datenerhebung am Gebäude und damit etwas Vorlauf.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt nur einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Klären Sie Pflichten und mögliche Bußgelder im Einzelfall mit einer fachkundigen Person, etwa einem Energieberater, Steuerberater oder Anwalt.
Bei einem unbebauten Grundstück entfällt der Energieausweis; welche Unterlagen dort zählen, lesen Sie unter Grundstück verkaufen. Den kompletten Verkaufsprozess erklärt der Ablauf beim Hausverkauf.
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Unsicher, ob Ihre Unterlagen vollständig sind? Wir vermitteln auf Wunsch einen geprüften Ansprechpartner in Ihrer Region — kostenlos und unverbindlich. Er unterstützt Sie bei der Aufbereitung und Vermarktung.
Geprüfte Makler-Empfehlung anfordernHäufige Fragen zu den Unterlagen
Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?
Für den Hausverkauf benötigen Sie unter anderem Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung, Nachweise zu Modernisierungen und den Energieausweis. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung und Versammlungsprotokolle hinzu. Vollständige Unterlagen schaffen Vertrauen bei Käufern und beschleunigen den späteren Notartermin spürbar.
Ist der Energieausweis beim Hausverkauf Pflicht?
Ja, der Energieausweis ist beim Hausverkauf Pflicht und muss Interessenten bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Die zentralen Kennwerte gehören in jede Immobilienanzeige. Fehlt der Ausweis oder ist er unvollständig, droht in Grundzügen ein Bußgeld. Bitte klären Sie Details im Einzelfall rechtzeitig ab.

