Landesförderung in Sachsen
Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die SAB (Sächsische Aufbaubank). Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.
Zur SAB (Sächsische Aufbaubank)Programme der SAB (Sächsische Aufbaubank)
| Programm | Zielgruppe | Art | Konditionen | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Familienwohnen | Familien, die in Sachsen eine selbstgenutzte Immobilie bauen oder erwerben (Quelle: SAB, Stand 2026) | Kredit (Quelle: SAB, Stand 2026) | TODO: Wert eintragen | SAB (Sächsische Aufbaubank) (Stand 2026) |
Kombination mit der KfW-Förderung
Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

