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Landesförderung

Landesförderung in Sachsen

Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die SAB (Sächsische Aufbaubank). Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.

Zur SAB (Sächsische Aufbaubank)

Programme der SAB (Sächsische Aufbaubank)

Landesprogramme in Sachsen (Angaben laut Förderbank, Stand siehe je Programm)
ProgrammZielgruppeArtKonditionenQuelle
FamilienwohnenFamilien, die in Sachsen eine selbstgenutzte Immobilie bauen oder erwerben (Quelle: SAB, Stand 2026)Kredit (Quelle: SAB, Stand 2026)TODO: Wert eintragenSAB (Sächsische Aufbaubank) (Stand 2026)

Kombination mit der KfW-Förderung

Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

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