Landesförderung in Baden-Württemberg
Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die L-Bank. Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.
Zur L-BankProgramme der L-Bank
| Programm | Zielgruppe | Art | Konditionen | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung) | Privathaushalte, insbesondere Familien, die in Baden-Württemberg selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder kaufen (Quelle: L-Bank, Stand 2026) | Zinsverbilligtes Darlehen (Quelle: L-Bank, Stand 2026) | TODO: Wert eintragen | L-Bank (Stand 2026) |
| Wohnen mit Kind | Familien mit mindestens einem Kind, die in Baden-Württemberg ein Eigenheim bauen oder kaufen (Quelle: L-Bank, Stand 2026) | Förderdarlehen (Quelle: L-Bank, Stand 2026) | TODO: Wert eintragen | L-Bank (Stand 2026) |
Kombination mit der KfW-Förderung
Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

