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Landesförderung

Landesförderung in Baden-Württemberg

Zuständig für die Wohnraumförderung des Landes ist die L-Bank. Landesprogramme können die KfW-Neubauförderung ergänzen — verbindliche Konditionen nennt allein die Förderbank.

Zur L-Bank

Programme der L-Bank

Landesprogramme in Baden-Württemberg (Angaben laut Förderbank, Stand siehe je Programm)
ProgrammZielgruppeArtKonditionenQuelle
Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)Privathaushalte, insbesondere Familien, die in Baden-Württemberg selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder kaufen (Quelle: L-Bank, Stand 2026)Zinsverbilligtes Darlehen (Quelle: L-Bank, Stand 2026)TODO: Wert eintragenL-Bank (Stand 2026)
Wohnen mit KindFamilien mit mindestens einem Kind, die in Baden-Württemberg ein Eigenheim bauen oder kaufen (Quelle: L-Bank, Stand 2026)Förderdarlehen (Quelle: L-Bank, Stand 2026)TODO: Wert eintragenL-Bank (Stand 2026)

Kombination mit der KfW-Förderung

Landesprogramme lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren: Für den Neubau eines Effizienzhauses 40 kommt der Klimafreundliche Neubau (KFN 297/298) in Betracht, für Familien zusätzlich Wohneigentum für Familien (WEF 300). Ob und wie eine Kumulierung zulässig ist, regeln die Bedingungen der jeweiligen Landesbank (Quelle: kfw.de / Landesförderbanken, Stand 2026). Eine Übersicht aller Länder bietet die Landesförderungs-Übersicht.

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