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Ratgeber Verkaufen

Kosten und Steuern beim Hausverkauf

Beim Hausverkauf trägt auch der Verkäufer Kosten — von der Maklergebühr über die Löschung der Grundschuld bis zu möglichen Steuern auf den Gewinn. Dieser Ratgeber ordnet die Posten mit realistischen Spannen ein, Stand 2026.

Welche Kosten und Steuern fallen an?

Kurzantwort: Beim Hausverkauf zahlt der Verkäufer meist Maklerprovision (oft 5 bis 7 Prozent inkl. MwSt., regional verschieden), die Löschung der Grundschuld sowie den Energieausweis, teils ein Wertgutachten und eine Vorfälligkeitsentschädigung. Steuer auf den Gewinn droht nur innerhalb der Zehn-Jahres-Frist ohne Eigennutzung. Alle Angaben sind generische Spannen, Stand 2026, und ersetzen keine Steuerberatung.

Zur Einordnung: kfw40fertighaus.de verkauft nicht selbst und schaltet keine Inserate. Wir vermitteln auf Wunsch geprüfte Ansprechpartner (z. B. Makler in Ihrer Region) und begleiten Sie mit unabhängigen Ratgebern — kostenlos und unverbindlich.

Kostentabelle für Verkäufer

Die folgenden Werte sind generische Spannen und regional verschieden (Stand 2026). Welche Posten tatsächlich anfallen, hängt von Ihrer Situation ab — etwa davon, ob noch ein Darlehen läuft oder ein Makler eingebunden wird.

KostenpostenSpanne (Stand 2026)Hinweis
Maklerprovisionmeist 5 bis 7 Prozent inkl. MwSt.Regional verschieden, häufig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Löschung der Grundschuldeinige Hundert EuroNotar- und Grundbuchgebühren zur Löschung alter Belastungen, trägt in der Regel der Verkäufer.
Energieausweisrund 50 bis 500 EuroVerbrauchsausweis günstiger, Bedarfsausweis aufwendiger.
Wertgutachten (optional)wenige Hundert bis über 1.000 EuroNur bei Bedarf, etwa bei Erbe oder Streitfällen.
Vorfälligkeitsentschädigungabhängig von Restschuld und RestlaufzeitFällt an, wenn ein laufendes Darlehen vorzeitig abgelöst wird.

Der Großteil der Notar- und Grundbuchkosten für den Eigentumsübergang wird üblicherweise vom Käufer getragen; der Verkäufer trägt vor allem die Kosten der Grundschuld-Löschung.

Maklergebühr und Maklerprovision

Die Maklerprovision beim Hausverkauf liegt meist bei 5 bis 7 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer und ist regional verschieden (Stand 2026). Bei selbst genutzten Wohnimmobilien wird die Provision in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt; keine Seite darf mehr tragen als die andere. Halten Sie die genaue Höhe und die Aufteilung schriftlich im Maklervertrag fest, bevor die Vermarktung startet.

Ob sich ein Makler lohnt, hängt von Ihrer Zeit, Erfahrung und der Marktlage ab. Wir vermitteln auf Wunsch geprüfte Ansprechpartner, verkaufen aber selbst nicht.

Spekulationssteuer in Grundzügen

Verkaufen Sie eine Immobilie mit Gewinn, kann darauf Einkommensteuer anfallen — die sogenannte Spekulationssteuer. Maßgeblich ist die Zehn-Jahres-Frist zwischen Kauf und Verkauf: Liegen mehr als zehn Jahre dazwischen, bleibt der Gewinn in der Regel steuerfrei.

Eine wichtige Ausnahme gilt bei Eigennutzung: Haben Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt, ist der Gewinn meist ebenfalls steuerfrei — auch innerhalb der zehn Jahre. Die Details der Berechnung und die Anrechnung von Kosten hängen stark vom Einzelfall ab.

Steuer-Disclaimer: Diese Angaben sind nur Grundzüge und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe Steuer anfällt, klären Sie im Einzelfall mit einem Steuerberater oder Anwalt.

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Verkaufen Sie ein unbebautes Grundstück, gelten teils andere Kosten- und Steuerfragen — dazu lesen Sie Grundstück verkaufen. Den gesamten Prozess erklärt der Ablauf beim Hausverkauf. Wenn Sie danach neu bauen möchten, hilft der Überblick Fertighaus-Preise 2026.

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Sie möchten Kosten und Erlös realistisch einordnen? Wir vermitteln auf Wunsch einen geprüften Ansprechpartner in Ihrer Region — kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden anschließend frei über die weitere Zusammenarbeit.

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Häufige Fragen zu Kosten und Steuern

Wer zahlt die Maklergebühr beim Hausverkauf?

Bei selbst genutzten Wohnimmobilien wird die Maklerprovision in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, keine Seite zahlt mehr als die andere. Die Höhe liegt meist bei 5 bis 7 Prozent inklusive Mehrwertsteuer und ist regional verschieden, Stand 2026. Vereinbarungen halten Sie schriftlich fest.

Wann fällt beim Hausverkauf Steuer an?

Steuer auf den Verkaufsgewinn kann anfallen, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Haben Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt, greift meist eine Ausnahme. Diese Grundzüge ersetzen keine Steuerberatung, klären Sie den Einzelfall fachkundig.

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