Warum ist der Experte Pflicht?
Die KfW erkennt den Effizienzhaus-40-Standard nur an, wenn ein Energieeffizienz-Experte aus der offiziellen Expertenliste ihn nachweist. Er erstellt vor dem Antrag die Bestätigung zum Antrag (BzA), begleitet die Bauausführung fachlich und liefert nach Fertigstellung die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Erst damit fließt die Förderung. Als Richtwert kosten Nachweis und Baubegleitung im Einfamilienhaus 2.500 – 6.000 €, wobei die Baubegleitung anteilig bezuschusst wird (Quelle: kfw.de / dena.de, Stand 2026).

