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MFH bauen und vermieten: Rendite, Steuer, Ablauf 2026

Ein Mehrfamilienhaus zu bauen und zu vermieten ist eine Investitionsentscheidung, die an Rendite, Steuer und Finanzierung hängt. Dieser Ratgeber zeigt in Grundzügen, wie sich Brutto- und Nettorendite aus Baukosten und Jahresmiete ergeben, ordnet degressive AfA und Paragraf 7b EStG qualitativ ein und erklärt die Besonderheiten der Objektfinanzierung mit Vorvermietung und Eigenkapital. Alle Rechnungen sind vereinfachte Modellrechnungen ohne Anlage- oder Steuerberatung. Stand 2026.

Stand: 1. August 2026
Lesezeit: 11 Min.
Mehrfamilienhaus bauen und vermieten 2026: Rendite aus Baukosten und Jahresmiete, degressive AfA und Paragraf 7b EStG in Grundzügen sowie Objektfinanzierung mit Vorvermietung
MFH bauen und vermieten – Rendite, Steuer und Finanzierung in Grundzügen (vereinfachte Modellrechnung, Stand 2026).

Kurzantwort: Ein Mehrfamilienhaus zu bauen und zu vermieten hängt an drei Hebeln: Rendite aus Baukosten und Miete, steuerlicher Abschreibung und der Objektfinanzierung. Diese Seite zeigt die Rechenlogik in Grundzügen, ordnet degressive AfA und Paragraf 7b EStG qualitativ ein und erklärt Vorvermietung und Eigenkapital. Alle Zahlenbeispiele sind vereinfachte Modellrechnungen und keine Anlageberatung. Stand 2026.

3 Hebel
Rendite, Steuer, Finanzierung
greifen ineinander
brutto + netto
zwei Rendite-Kennzahlen
netto ist aussagekräftiger
vor Baubeginn
Förderung und Steuer klären
mit Fachberatung

Rendite in Grundzügen: die Rechenlogik

Die Wirtschaftlichkeit eines vermieteten Mehrfamilienhauses ergibt sich aus dem Verhältnis von Gesamtinvestition zu erzielbarer Miete. Die Bruttomietrendite teilt die Jahresnettokaltmiete durch die Gesamtinvestition und liefert eine erste Orientierung. Aussagekräftiger ist die Nettorendite, die Bewirtschaftungskosten und Finanzierung berücksichtigt. Das folgende Beispiel ist bewusst vereinfacht und dient nur der Veranschaulichung der Logik. Alle Werte sind angenommen und weichen von realen Projekten deutlich ab.

Vereinfachte Modellrechnung zur Bruttomietrendite – alle Werte angenommen, keine reale Kalkulation und keine Anlageberatung (Stand 2026).

PositionAnnahme (Beispiel)Rechenschritt
GesamtinvestitionangenommenGrundstück, Bau, Nebenkosten
Wohnflächez. B. 400 m²mehrere Wohneinheiten
JahresnettokaltmieteFläche × ortsübliche Mietekalt, ohne Nebenkosten
BruttomietrenditeJahresmiete ÷ Investitionerste Orientierung
BewirtschaftungskostenabzuziehenVerwaltung, Instandhaltung, Ausfall
Nettorenditenach Kosten und Finanzierungaussagekräftigere Kennzahl

Vereinfachte Modellrechnung, keine Anlageberatung

Dieses Beispiel veranschaulicht nur die Rechenlogik und ersetzt keine Anlage- oder Steuerberatung. Reale Renditen hängen von Standort, Miete, Ausstattung, Zinsniveau und Steuerlage ab. Lassen Sie eine Investition vor der Entscheidung von Steuerberatung und finanzierender Bank prüfen.

Degressive AfA und Paragraf 7b EStG in Grundzügen

Für vermieteten Wohnraum sieht das Steuerrecht neben der linearen Abschreibung weitere Instrumente vor. Die degressive AfA erlaubt in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge, was den anfänglichen steuerlichen Effekt vergrößert. Die Sonderabschreibung nach Paragraf 7b EStG kann unter Voraussetzungen zusätzlich für neu geschaffenen Mietwohnraum genutzt werden. Beide Instrumente sind an Bedingungen geknüpft, etwa an Bauzeitfenster, Baukostengrenzen je Quadratmeter oder eine Vermietungspflicht. Konkrete Prozentsätze und Fristen nennen wir nicht, weil sie einzelfall- und stichtagsabhängig sind.

Steuerliche Abschreibung im Überblick – nur qualitative Grundzüge (Stand 2026, verbindlich: Steuerberatung).

InstrumentGrundideeVoraussetzung (qualitativ)
Lineare AfAgleichmäßige Abschreibung über die NutzungsdauerGebäude im Betriebs- oder Privatvermögen
Degressive AfAanfangs höhere Beträge, später sinkendzeitliche und nutzungsbezogene Kriterien
Sonderabschreibung § 7b EStGzusätzliche Abschreibung für neuen MietwohnraumBauzeitfenster, Kostengrenzen, Vermietung

Stand 2026, verbindlich: Steuerberatung

Ob und in welcher Höhe degressive AfA und Paragraf 7b EStG für ein Projekt nutzbar sind, hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Rechtsstand ab. Verbindliche Auskunft erteilt ausschließlich die Steuerberatung. Die Kombination mit Förderprogrammen prüft man am besten gemeinsam mit Steuerberatung und finanzierender Bank.

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Vom Grundstück bis zur Erstvermietung: Fordern Sie projektbezogene Kalkulationen an und stellen Sie Bauweise, Wohnungsmix und Wirtschaftlichkeit nebeneinander.

Objektfinanzierung: Vorvermietung und Eigenkapital

Ein Mehrfamilienhaus wird meist als Objektfinanzierung betrachtet: Die Bank bewertet vor allem die Wirtschaftlichkeit des Objekts und die erzielbaren Mieteinnahmen, nicht nur die persönliche Bonität. Häufig verlangt sie eine höhere Eigenkapitalquote als beim selbst genutzten Einfamilienhaus und legt Wert auf eine belastbare Vorvermietung oder ein plausibles Vermietungskonzept. Konkrete Zinssätze nennen wir nicht, weil sie tagesaktuell schwanken. Für größere Volumen gelten zusätzliche Besonderheiten, die eine Baufinanzierung ab 500.000 € gezielt berücksichtigt.

  • Vermietungskonzept früh erstellen: Vorvermietung stärkt die Verhandlungsposition bei der Bank.
  • Eigenkapitalquote qualitativ höher ansetzen als beim selbst genutzten Haus.
  • Puffer für Nachträge, gestiegene Baukosten und die erste Vermietungsphase einplanen.
  • Ertragswert des Objekts und ortsübliche Miete belastbar dokumentieren.
  • Zins- und Tilgungsstruktur mit der finanzierenden Bank projektbezogen abstimmen.

Fertighaus als Bauweise für vermietete Objekte

Als Fertighaus lässt sich ein Mehrfamilienhaus mit hoher Vorfertigung und planbarer Bauzeit errichten, was die Zeit bis zur ersten Mieteinnahme verkürzen kann. Für Investoren zählt vor allem die Wirtschaftlichkeit je Wohneinheit, die sich über abgestimmte Ausstattungsstandards planbar halten lässt. Alle Modelle laufen unter „Preis auf Anfrage“, weil sie projektbezogen kalkuliert werden. Ob sich ein Objekt rechnet, zeigt sich erst mit realen Grundstücks-, Bau- und Mietwerten. Einen Überblick über den Objekttyp bietet die Seite zum Mehrfamilienhaus als Fertighaus. Wie man ein solches Objekt Schritt für Schritt umsetzt, beschreibt der Ratgeber Mehrfamilienhaus bauen.

Vermietung des großen Objekts vs. private Kapitalanlage – Abgrenzung (Stand 2026). Kein Ranking.

MerkmalMFH bauen und vermietenPrivate Kapitalanlage
Größenordnungganzes Objekt, mehrere Einheiteneinzelne Einheit
FinanzierungObjektfinanzierungmeist Einzelfinanzierung
Verwaltunggewerbliche Bewirtschaftunggeringerer Aufwand
Risikostreuungüber mehrere Mietverhältnisseauf eine Einheit konzentriert

Wer nur eine Einheit als privaten Vermögensbaustein sucht, findet die passende Perspektive im Ratgeber Fertighaus als Kapitalanlage. Diese Seite fokussiert dagegen das größere Objekt mit mehreren Wohneinheiten, Objektfinanzierung und gewerblicher Bewirtschaftung. Beide Ratgeber ersetzen keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung.

Hinweis zur Transparenz

Diese Seite ist eine neutrale Einordnung, kein Ranking und keine Anlage- oder Steuerberatung. Alle Modellpreise laufen unter „Preis auf Anfrage“. Verbindlich sind das schriftliche Angebot des Herstellers, die Auskunft der Bank und die Steuerberatung.

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Wichtige Fragen kurz erklärt

Die häufigsten Preisfragen rund um MFH bauen und vermieten – kompakt beantwortet von der Redaktion von kfw40fertighaus.de (Stand 2026).

Wie berechne ich die Rendite eines Mehrfamilienhauses?
Die einfachste Kennzahl ist die Bruttomietrendite: Sie teilt die Jahresnettokaltmiete durch die Gesamtinvestition aus Grundstück, Bau und Nebenkosten. Aussagekräftiger ist die Nettorendite, die zusätzlich Bewirtschaftungskosten wie Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallrisiko sowie die Finanzierung berücksichtigt. Beide Werte sind nur so gut wie ihre Annahmen. Reale Renditen hängen von Standort, ortsüblicher Miete, Ausstattung und Zinsniveau ab und lassen sich nicht pauschal beziffern. Die Rechenbeispiele auf dieser Seite sind vereinfachte Modellrechnungen zur Veranschaulichung der Logik und keine Anlageberatung.
Was ist die degressive AfA für Mietwohnungen?
Die degressive Abschreibung erlaubt es Eigentümern von Mietwohnungen, den Gebäudewert in den ersten Jahren mit höheren Beträgen abzuschreiben als bei der linearen AfA, sodass sich anfangs ein größerer steuerlicher Effekt ergibt. Voraussetzung sind bestimmte zeitliche und nutzungsbezogene Kriterien, die der Gesetzgeber festlegt und die sich ändern können. Konkrete Prozentsätze und Fristen nennen wir hier bewusst nicht, weil sie einzelfall- und stichtagsabhängig sind. Stand 2026 gilt: Ob und in welcher Höhe die degressive AfA für ein Projekt nutzbar ist, klärt verbindlich nur eine Steuerberatung.
Was regelt Paragraf 7b EStG?
Paragraf 7b des Einkommensteuergesetzes ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Sonderabschreibung für neu geschaffenen Mietwohnraum, die neben der regulären AfA in Anspruch genommen werden kann. Die Regelung ist an Bedingungen geknüpft, etwa an Bauzeitfenster, an Baukostenobergrenzen je Quadratmeter und an eine mehrjährige Vermietungspflicht. Diese Voraussetzungen und ihre Höhe können sich ändern. Wir stellen den Mechanismus deshalb nur in Grundzügen dar und verzichten auf konkrete Beträge. Stand 2026, verbindliche Auskunft erteilt die Steuerberatung. Die Kombination mit Förderprogrammen und degressiver AfA prüft man am besten gemeinsam.
Wie finanziert man ein Mehrfamilienhaus?
Ein Mehrfamilienhaus wird in der Regel als Objektfinanzierung betrachtet: Die Bank bewertet nicht nur die Bonität der Bauherrschaft, sondern vor allem die Wirtschaftlichkeit des Objekts und die erzielbaren Mieteinnahmen. Häufig verlangt sie eine höhere Eigenkapitalquote als beim selbst genutzten Einfamilienhaus und legt Wert auf eine belastbare Vorvermietung oder ein plausibles Vermietungskonzept. Sicherheiten, Zins und Tilgung richten sich nach Objekt und Standort. Konkrete Zinssätze nennen wir nicht, weil sie tagesaktuell schwanken. Für Volumen ab 500.000 Euro gelten zusätzliche Besonderheiten, die eine spezialisierte Baufinanzierung berücksichtigt.
Wie viel Eigenkapital brauche ich zum Vermieten?
Eine feste Quote lässt sich nicht seriös nennen, weil sie von Objektgröße, Mieteinnahmen, Bonität und Zinsniveau abhängt. Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern erwarten Banken meist einen spürbaren Eigenkapitalanteil, unter anderem weil das Objekt fremdgenutzt wird und die Bewertung stärker auf der Ertragsseite liegt. Je höher der Eigenkapitalanteil, desto günstiger fallen in der Regel die Konditionen aus und desto stabiler ist die Kalkulation gegenüber Zinsänderungen. Ein Puffer für Nachträge, gestiegene Baukosten und die erste Vermietungsphase gehört fest in die Planung. Verbindlich klärt das die finanzierende Bank.
Lohnt sich ein Fertighaus als Mehrfamilienhaus zur Vermietung?
Als Fertighaus lässt sich ein Mehrfamilienhaus mit hoher Vorfertigung und planbarer Bauzeit errichten, was die Zeit bis zur ersten Mieteinnahme verkürzen kann. Für Investoren zählt vor allem die Wirtschaftlichkeit je Wohneinheit, die sich über abgestimmte Ausstattungsstandards planbar halten lässt. Ob sich ein Objekt rechnet, entscheidet sich aber immer projektbezogen an Grundstück, Wohnungsmix, Miete und Finanzierung. Alle Mehrfamilienhaus-Modelle laufen unter Preis auf Anfrage. Wer eher ein kleineres Objekt oder eine private Kapitalanlage plant, findet den passenden Einstieg im Ratgeber zum Fertighaus als Kapitalanlage.
Was unterscheidet Vermietung von privater Kapitalanlage?
Der Ratgeber Fertighaus als Kapitalanlage betrachtet die private Perspektive einzelner Anleger, etwa den Kauf oder Bau einer vermieteten Einheit als Vermögensbaustein. Diese Seite fokussiert dagegen das größere Mehrfamilienhaus als Projekt mit mehreren Wohneinheiten, Objektfinanzierung und gewerblicher Bewirtschaftung. Die Rechenlogik aus Rendite, AfA und Finanzierung ähnelt sich, doch Größenordnung, Risikostreuung und Verwaltungsaufwand unterscheiden sich deutlich. Wer nur eine Einheit als Anlage sucht, ist beim Kapitalanlage-Ratgeber richtig, wer ein ganzes Objekt baut und vermietet, auf dieser Seite. Beide ersetzen keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung.
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